XI. Beschlüsse der Parlamentsversammlungen bis einschließlich 12.06.2007

Artikel 74

 – Visum (1) Kinder ab 6 und bis 13 Jahren zahlen 1 € (Wochenvisum 3 €) Erwachsene (ab 14 Jahren) zahlen 2 € (Wochenvisum 5 €)

Artikel 75 – Startumtausch

(1) Jeder Schüler hat einen Betrag von 10 € umzutauschen, davon behält der Staat 5 € ein, die restlichen 5 € (=50 Mören) bekommt der Schüler in Mören ausgezahlt (entspricht 100 Mören).

(2) Der Staat verwendet die 5 € als Startkapital, für Müllgebühren und zur Bezahlung von Beamten.

Artikel 76 - Einfuhr von Gütern

(1) Die Einfuhr von Gütern, sowohl zur Selbstversorgung, als auch zur Produktion/zum Verkauf ist während dem Bestehen des Staates grundsätzlich verboten.

(2) Auch im Voraus benötigte Waren sind über das Warenlager zu beziehen.

 Artikel 77 – Mindestarbeitszeit

(1) Die Mindestarbeitszeit beträgt 4 Stunden pro Tag Artikel 78 – Mindestlohn

 (1) Der Mindeslohn eines Mitarbeiters beträgt 50 Mören pro Tag.

(2) Inhaber und Teilhaber teilen das Geld in Absprache miteinander auf.

Mörokko
Wann?
16.07-21.07.2007
Wo?
Eduard Mörike Gymnasium Neuenstadt am Kocher
Mehrere Infos gibts auf den einzelnen Seiten (siehe links, Menüleiste)
 
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