![]() |
||||
XI. Beschlüsse der Parlamentsversammlungen bis einschließlich 12.06.2007Artikel 74 – Visum (1) Kinder ab 6 und bis 13 Jahren zahlen 1 € (Wochenvisum 3 €) Erwachsene (ab 14 Jahren) zahlen 2 € (Wochenvisum 5 €) Artikel 75 – Startumtausch (1) Jeder Schüler hat einen Betrag von 10 € umzutauschen, davon behält der Staat 5 € ein, die restlichen 5 € (=50 Mören) bekommt der Schüler in Mören ausgezahlt (entspricht 100 Mören). (2) Der Staat verwendet die 5 € als Startkapital, für Müllgebühren und zur Bezahlung von Beamten. Artikel 76 - Einfuhr von Gütern (1) Die Einfuhr von Gütern, sowohl zur Selbstversorgung, als auch zur Produktion/zum Verkauf ist während dem Bestehen des Staates grundsätzlich verboten. (2) Auch im Voraus benötigte Waren sind über das Warenlager zu beziehen. Artikel 77 – Mindestarbeitszeit (1) Die Mindestarbeitszeit beträgt 4 Stunden pro Tag Artikel 78 – Mindestlohn (1) Der Mindeslohn eines Mitarbeiters beträgt 50 Mören pro Tag. (2) Inhaber und Teilhaber teilen das Geld in Absprache miteinander auf. |
|
|||
![]() |